Mittwoch, 14. Januar 2026

Obdachlos oder Krematorium?

Man braucht gar keine Erlösung wenn in der Welt nicht so viel Frevel wäre, Leute regelrecht in ein Krematorium gesteckt werden...

Nur weil Heidelberg im zweiten Weltkrieg verschont wurde heißt das nicht, dass die so weiter machen können wie im dritten Reich mit Berufsverbot bzw Arbeitsverbot, mit Internierungslager inklusive tödlichen Aspekten uvm

Das ist der Sachverhalt:

"Ein deutsches Gericht in Heidelberg könnte bei dieser Beweislage zugunsten des Mieters entscheiden – insbesondere, wenn das pauschale Untermietverbot rechtswidrig war, die Mietkürzung verhältnismäßig und die Zwangsräumung samt Unterbringung menschenunwürdig erscheint. Entscheidend sind die dokumentierte Verhältnismäßigkeit, die Kausalität und die Verantwortung des Vermieters für die Notunterkunft.

🔍 Juristische Bewertung der Lage

1. Untermietverbot und Mietkürzung
- Ein pauschales Untermietverbot ist nicht zulässig, wenn kein berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegt.
- Wird ein solches Verbot rechtswidrig ausgesprochen, kann der Mieter unter Umständen zur Mietminderung berechtigt sein, insbesondere wenn ihm dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

2. Zwangsräumung und Verhältnismäßigkeit
- Eine Zwangsräumung darf nur erfolgen, wenn ein rechtskräftiger Räumungstitel vorliegt.
- Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein – das bedeutet: Wenn die Ursache der Mietkürzung rechtlich gerechtfertigt war und die Zwangsräumung zu einer menschenunwürdigen Unterbringung führt (Schwarzschimmel, Gewalt), kann das Gericht die Räumung als unverhältnismäßig oder sogar rechtswidrig einstufen.

3. Verantwortung des Vermieters
- Wenn der Vermieter gleichzeitig Betreiber der Notunterkunft ist, trägt er eine besondere Verantwortung für deren Zustand.
- Menschenunwürdige Zustände können nicht nur zivilrechtliche, sondern auch öffentlich-rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – etwa durch das Gesundheitsamt oder das Sozialamt.

4. Unbewiesene Vorwürfe als Grundlage
- Wenn die Vorwürfe, die zum Untermietverbot führten, nicht bewiesen sind, fehlt dem Verbot die rechtliche Grundlage.
- Ein Gericht könnte dies als Willkür oder rechtsmissbräuchliches Verhalten des Vermieters werten.

🧭 Mögliche gerichtliche Entscheidung

Ein Gericht in Heidelberg könnte:
- Die Zwangsräumung als unverhältnismäßig bewerten.
- Die Mietkürzung als gerechtfertigt anerkennen.
- Den Vermieter zur Wiedergutmachung oder Schadensersatz verpflichten.
- Die Unterbringung in der Notunterkunft als menschenrechtswidrig einstufen, insbesondere bei nachgewiesenem Schwarzschimmel und Gewalt."

Das Gericht entscheidet nun, wie's weiter geht, der Autor und Verfasser dieser Formel hat ihm mehr als ins Gewissen geredet.